Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Aktuelles > Neuigkeiten
Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!
Aufgrund der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, BGBl. II Nr. 122/2010 ist im Jahr 2010 im gesamten Bundesgebiet eine
Erhebungsbeginn 31.10.2010
durchzuführen.
Zweck der ErhebungSeit Jahren vollzieht sich in der Landwirtschaft ein tiefgreifender Strukturwandel. Um aktuelle und zuverlässige Daten für notwendige agrarpolitische Entscheidungen/Maßnahmen auf EU-, Bundes- und Länderebene zur Verfügung stellen zu können, wird diese Erhebung im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum nach einheitlichen Kriterien durchgeführt. Diese Daten dienen zusammen mit anderen Angaben zur besseren Darstellung jener Leistungen, die bäuerliche Betriebe im Sinn einer multifunktionalen Landwirtschaft für den gesamten ländlichen Raum erbringen.
Wer wird befragt? Befragt werden alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, sofern eines der in der Verordnung genannten Erhebungskriterien zutrifft.
Was wird erfragt?Erfragt werden Angaben zur Bodennutzung, Viehhaltung, zu den Arbeitskräften und zu Strukturmerkmalen.
Auskunftsplicht bei der Erhebung! Nach § 6 der Verordnung BGBl. II Nr. 122/2010, in Verbindung mit § 9 Bundesstatistikgesetz 2000 idgF, besteht bei dieser Erhebung Auskunftspflicht. Die Angaben sind rechtzeitig, unentgeltlich, vollständig und wahrheitsgetreu zu machen.
Einzelangaben werden geheim gehalten! Geheimhaltung gemäß § 17 Bundesstatistikgesetz 2000 idgF. Die Geheimhaltungsbestimmungen gelten auch für die mit der Durchführung betrauten Personen.
Wie wird die Erhebung durchgeführt? Die Erhebung wird mittels elektronischen Fragebogen durchgeführt. Dieser ist entweder durch Selbstausfüllung bis 28. November 2010 oder unter Zuhilfenahme der Gemeinde bis spätestens 31 März 2011 zu beantworten. Zur Entlastung der Befragten werden – soweit möglich – vorliegende Verwaltungsdaten (Flächen und Viehbestände) aus dem Mehrfachantrag bzw. Veterinärinformationssystem genutzt.
Imst, am 21.10.2010 Bürgermeister Stefan Weirather
Bekanntmachung pdf-Download
Abwicklung der ErhebungDie Erhebung wird ausschließlich über einen elektronischen Fragebogen abgewickelt. Jeder Betrieb lt. Adressverzeichnis (liegt der Gemeinde vor) erhält von der Bundesanstalt Statistik Österreich die entsprechenden Erhebungsunterlagen sowie die persönlichen Zugangsdaten (Benutzerkennung und Passwort) für den Fragebogen.
Die Auskunftspflichtigen können sich entweder den elektronischen Fragebogen von der mitgelieferten CD herunterladen und ihre Meldung direkt an die Bundesanstalt Statistik Österreich übermitteln oder zu einem vereinbarten Termin auf der Gemeinde (in Imst: Frau Anja Kerschbaumer, Stadtkassa, Rathaus, Rathausstraße 9, Tel. 05412 6980-16) den Fragebogen ausfüllen.
Erhebung, Ausfüllen auf der GemeindeBei der Terminvereinbarung sollte je nach Struktur des Betriebes darauf Bedacht genommen werden, genügend Zeit für die Ausfüllung des Fragebogens einzuplanen. Des Weiteren ist der Landwirt/die Landwirtin daran zu erinnern, unbedingt seine/ihre Zugangsdaten (Benutzerkennung und Passwort)sowie alle für die Beantwortung der Fragen notwendigen Unterlagen mitzunehmen. Ohne Zugangsdaten des Betriebes ist die Ausfüllung des elektronischen Fragebogens nicht möglich!
Terminvereinbarung Stadtgemeindeamt Imst: Tel. 05412 6980-16, Frau Anja Kerschbaumer
DirektmelderDirektmelder sind angehalten, ihren elektronischen Fragebogen bis 28. November 2010 auszufüllen und abzusenden, um den Gemeinden die Urgenz fehlender Fragebögen zu erleichtern. Die Gemeinden haben die elektronische Übermittlung der Fragebögen bis spätestens 31. März 2010 abzuschließen.
Aufruf und Verwendung des FragebogensDer Fragebogenmanager ist mittels beiliegender CD auf Ihrem PC einzurichten, dazu befolgen Sie bitte die Anweisungen. Detaillierte Anleitungen und Ausfüllhilfen finden Sie im mitgelieferten Handbuch.
Für den Inhalt – Auszug aus dem Schreiben vom 15.10.2010: DI Beate Schmidt, Leiterin der Direktion Raumwirtschaft
Alleinerziehung
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Bauen
Erben und Vererben
Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht (bisher: Sachwalterschaft)
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Grundbuch
Heirat
Jobs
Kinderbetreuung
Personalausweis
Pflege
Reisepass
Todesfall
Umzug
Wohnen