Informationen zur Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Stadtgemeinde Imst

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Das örtliche Raumordnungskonzept der Stadtgemeinde Imst ist im Jahr 2000 in Kraft getreten. Es dient der geordneten räumlichen Entwicklung der Stadt und war auf einen Zeitraum von 10 Jahren ausgelegt. Nach Gewährung einer Verlängerungsfrist durch das Land gilt es noch bis längstens 31.Oktober 2015.

Daher ist bis spätestens zu diesem Zeitpunkt die Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes zu beschließen und der Landesregierung zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung vorzulegen. Mit der Ausarbeitung der ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes wurde Raumplaner Dipl.Ing. Bernd Egg aus Innsbruck beauftragt.

Der diesbezügliche Entwurf liegt nunmehr vor und soll im Rahmen einer öffentlichen Gemeindeversammlung am

15.12.2014 um 19.00 Uhr im Stadtsaal

vorgestellt werden.

Alle Interessierte werden daher zu dieser Gemeindeversammlung recht herzlich eingeladen.

Der Verfahrensablauf für die Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes erfolgt nach den Bestimmungen des Tiroler Raumordnungsgesetzes (TROG 2011) und des Tiroler Umweltprüfungsgesetzes (TUP).

Gemäß §§ 64 Abs. 1 und 3 und 65 Abs. 5 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56/2011, in Verbindung mit § 6 Tiroler Umweltprüfungsgesetz – TUP, LGBl. Nr. 34/2005, hat die Gemeinde, nach erfolgter Beschlussfassung des Gemeinderat, den Entwurf über Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes während sechs Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme im Stadtamt aufzulegen.

Personen, die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, und Rechtsträgern, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben. Der Auflegung hat eine Verständigung der Nachbargemeinden vorauszugehen.

Zudem hat die Gemeinde den Entwurf über die Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes einer Umweltprüfung nach dem Tiroler Umweltprüfungsgesetz zu unterziehen.

Erfolgt durch die eingelangten Stellungnahmen eine Änderung des Entwurfes, so ist dieser neuerlich durch den Gemeinderat zu beschließen und zur öffentlichen Einsicht aufzulegen, wobei die Auflagefrist auf 2 Wochen herabgesetzt werden kann.

Nach Abschluss des Auflageverfahrens ist der Entwurf zusammen mit den eingelangten Stellungnahmen und den maßgeblichen Entscheidungsgrundlagen dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Nach erfolgter Beschlussfassung ist die Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Landesregierung zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung gemäß § 67 TROG 2011 zu übermitteln.

Wird die aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt, so ist diese wiederum während zweier Wochen kundzumachen.

Mit dem Ablauf dieser Kundmachungsfrist tritt das örtliche Raumordnungskonzept in Kraft.

Termin
OrtRathausstraße 9
Imst
Telefon 1+43 5412 6980 31
VeranstaltungsstätteStadtsaal Imst

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Kontakt

VeranstalterHerr Herbert Weirather, Bauamtsleiter
Telefon 1+43 5412 6980 31
E-Mail-Adresseh.weirather@imst.gv.at
Webwww.imst.gv.at

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