Wohnbauförderung

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Neue Fördersätze und Ausschleifregelung bei Einkommensgrenzen:
Nachjustierung bei der Wohnbauförderung

„Um neuen Wohnraum zu schaffen und leistbares Wohnen sicherzustellen, muss die Wohnbauförderung den Bedürfnissen der Tirolerinnen und Tirolern angepasst werden“, so LHStv Hannes Gschwentner. Der Wohnbaureferent kündigte bereits bei der Regierungsklausur im Jänner Änderungen in der Wohnbauförderung an, die nun im Wohnbauförderungsbeirat diskutiert, in Folge auch einstimmig beschlossen wurden und mit 1. April 2010 in Kraft treten werden.

Erhöhung der Fördersätze
In Tirol wurden allein vergangenes Jahr 323.000 m² neuer Wohnraum geschaffen. Um die Finanzierung zur Abdeckung des Wohnbedarfs zu erleichtern, werden die Förderungssätze erhöht. Damit soll der kontinuierlichen Steigerung der Baukosten Rechnung getragen werden.

> Auszug der neuen Fördersätze

Staffelung der Einkommensgrenzen - Ausschleifregelung
Des Weiteren wird eine Ausschleifregelung bei der Staffelung der Einkommensgrenzen eingezogen, um eine größere soziale Treffsicherheit zu erreichen und zu vermeiden, dass jene FörderungswerberInnen, die ein wenig über den Einkommensgrenzen liegen, um die gesamte Förderung umfallen“, erläutert Gschwentner.

Wohnbeihilfe
Auch bei der Wohnbeihilfe wurde nachjustiert, da aufgrund der konjunkturell schwierigen Zeit der Bedarf an Zuschüssen gestiegen ist. „Vor allem für einkommensschwache Familien ist der Wohnungsaufwand ohne Beihilfe oft nicht zu bewältigen“, weiß Gschwentner. Aus diesem Grund wird der anrechenbare Wohnungsaufwand bei der Berechnung der Wohnbeihilfe rückwirkend ab 1. Jänner 2010 erhöht.

Medieninformation Land Tirol v. 24.02.2010

> Richtlinien Vergabe Sozialwohnungen Stadt Imst
> Siedlungsgebiet Imst Sonnberg 2000 - Bauplätze zu vergeben